Schule für Musik, Gesang und darstellende Künste Dominik Heinz

Musikschule und Schauspielschule in Frankfurt am Main

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

1. Anmeldung und Aufnahme


Die Anmeldung schließt die Anerkennung der pädagogischen Zielsetzung, der Hausordnung, der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein. Jeder Kursteilnehmer hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Die hier zu lesenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Schule für Musik, Gesang und darstellende Künste Dominik Heinz. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars. Sie gilt ohne Zeitbegrenzung. Für die Abmeldung ist eine schriftliche Kündigung des Vertrags erforderlich. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei den Tarifmodellen mit Karten ist die Vertragslaufzeit auf der Karte dokumentiert und endet automatisch, ohne, dass eine zusätzliche Kündigung notwendig ist.


2. Gebühren


Bei Kartentarifen sind die Gebühren in voller Höhe sofort und im Voraus fällig. Bei Dauerverträgen gilt: Die Gebühren werden 12 x im Jahr monatlich im Voraus jeweils zum Monatsanfang gezahlt. Die 12 gleichen Monatsbeiträge repräsentieren eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags. Der Kunde ermächtigt Dominik Heinz angefallene Entgelte am Anfang des Monats über sein angegebenes Konto einzuziehen oder zahlt per Dauerauftrag. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an. Nach der dritten Mahnung (auch per E-Mail) wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, das zu weiteren Kosten führt, die der Kunde zu tragen hat. Die Ratenzahlung des Jahresbeitrags wird nach der dritten Mahnung nicht mehr gewährt, vielmehr ist der Jahresbeitrag in diesem Fall sofort und in einer Summe fällig. Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein. Die Unterrichtstage richten sich nach einem Unterrichtsplan, der wie auch die Gebührenordnung im Internet öffentlich einsehbar ist. Es werden 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr garantiert. Diese fallen nicht in die hessischen Schulferien oder auf gesetzliche Feiertage. Wird das Entgelt, der Kurs- oder ein Workshopbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, verliert der Schüler das Recht, an den Unterrichtsstunden teilzunehmen. Darüber hinaus hat Dominik Heinz das Recht, die Unterrichtsverhältnisse außerordentlich zu kündigen. Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Schüler allerdings die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb der unter Ziffer 3. genannten Fristen zu kündigen. Zahlungen des Schülers bzw. seines gesetzlichen Vertreters / des Vertragspartners erfolgen auf das Konto von Dominik Heinz.


3. Beendigung des Unterrichtsverhältnisses


Bei Dauerverträgen gilt:

Kündigungen sind nach einer Mindestlaufzeit von drei Monaten zu jedem Monatsende möglich, erfordern aber die Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen.

Verträge für Vollzeitausbildungsgänge sind nur zum Semesterende (30.9. und zum 31.3.) kündbar und erfordern die Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate. Der Einstieg in die Vollzeitausbildung ist immer nur im ersten Monat eines Semesters möglich. 

Bis zum Einstieg kann per Dauervertrag Überbrückungsunterricht genommen werden. Ein Dauervertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in einen

Ausbildungsvertrag übergehen. 

Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Zugang der Kündigung bei Dominik Heinz. Zur Erfüllung des Vertrags mit dem Schüler kann die Schule für Musik, Gesang und darstellende Künste auch Subunternehmer beauftragen (z.B. freiberuflich arbeitende Lehrkräfte).


4. Unterrichtsausfall / Unterrichtsveränderung


Versäumt ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht, besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Gebührenerstattung. Dem Unterrichtsversäumnis einzelner Teilnehmer aus Krankheitsgründen (mind. vier Wochen) gewähren wir gerne nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Gebührenermäßigung. Dieser Anspruch besteht nicht bei Urlaub oder sonstigem Fernbleiben. Ferienzeiten und Feiertage sind keine Ausfallzeiten. Unterrichtsstunden, die wegen Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden können, werden nachgeholt oder durch einen Ersatzlehrer erteilt. Dominik Heinz behält sich Änderungen im Stundenplan, Kursbelegung und Lehrerwechsel aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen vor. Ein Lehrerwechsel begründet keine fristlose Kündigung des Schülers.

Die Schule für Musik, Gesang und darstellende Künste unterstützt folgende Kulanzregelung, ein Anspruch auf diese Nachholpolitik besteht nicht: Nach Ermessen der Lehrkraft, kann Einzelunterricht, der mindestens zwei Tage vor dem eigentlichen Unterrichtstag abgesagt wird, nachgeholt werden. Nachzuholende Stunden können auf einer 5er Karte notiert werden. Mehr als fünf Stunden in einem Schuljahr können nicht gesammelt werden. Bei einer Vertragskündigung und mit dem Ende der Sommerferien verfallen nicht nachgeholte Stunden endgültig. 


5. Ballett- und Tanzkleidung


Für die Ballettklassen ist eine einheitliche Ballettkleidung erforderlich, die von den Schülerinnen und Schülern selbst gestellt werden muss. Für die übrigen bewegungslastigen Fächer ist angemessene Tanz- bzw. Sportkleidung notwendig. Im übrigen existiert keine Kleiderordnung.


6. Gesundheitsbestimmungen


Erkrankte Schüler sollen nicht am Unterricht teilnehmen. Über physische und psychische Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler ist die Schulleitung oder Lehrkraft zu informieren.


7. Bild und Tonaufzeichnungen


Dominik Heinz / Die Schule für Musik, Gesang und darstellende Künste Dominik Heinz und von vorgenannten Personen /Institutionen beauftrage Personen /Firmen sind berechtigt im Unterricht und bei Veranstaltungen sowie im Rahmen von Projekten (auch bei kommerziellen Projekten) Bild, Video und Tonaufzeichnungen herzustellen und frei zu verwenden. Insbesondere gilt dies für die Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit und Werbemaßnahmen. Das gilt auch für die Aufzeichnungen von Presse und Medien. Ist ein Schüler nicht damit einverstanden, so bitten wir dies schriftlich im Vorfeld mitzuteilen. Der Schüler muss dann allerdings damit rechnen, dass er von Veranstaltungen ausgeschlossen wird, bei denen die Gefahr besteht, dass durch Personen im Publikum, Aufzeichnungen von ihm gemacht werden könnten. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Eine Rücknahme der Zustimmung einer bereits erteilten Erlaubnis für bereits produziertes Material ist nicht möglich. Es wird versichert, dass das Bild /Tonmaterial nicht für unsittliche oder stark rufschädigende Zwecke, eingesetzt wird.


8. Aufsicht


Eine Aufsicht durch die Lehrkraft besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeiten. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum / Tanzsaal . Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraums / Tanzsaals und endet beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler / Schülerinnen. 


9. Haftung


Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen oder eventuelle Schäden des Schülers, die im Rahmen des normalen Unterrichts auftreten, haftet der Schüler bzw. der Vertragspartner selbst. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld und Garderobe / Kleidung, eigene Musikinstrumente und Arbeitsmittel wird keine Haftung übernommen. Für Schäden jeder Art, die der Schüler verursacht, kommt der Schüler / Vertragspartner auf.


10. Sonstiges


Der Schüler verpflichtet sich, im Falle eines Umzuges, die geänderte Adresse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dominik Heinz behält sich vor zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt der Schüler für einen Auftritt reif ist. Eine kontinuierliche Teilnahme am Unterricht wird vorausgesetzt. Auftritte und zusätzliche Unterrichtsstunden / Proben sind nach Schulleitungsgenehmigung außerhalb des Stundenplans möglich. 


11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt. Sitz des Instituts Schule für Musik, Gesang und darstellende Künste Dominik Heinz ist Frankfurt am Main. Juristisch handelnd für das Institut ist:


Dominik Heinz

Am Hopfengarten 24

60489 Frankfurt am Main


Vereinbart wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.